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Aktuelle Informationen zur gegenwärtigen Lage (Covid-19)

Aktuelle Informationen finden Sie wie folgt:

Freitag, 26.11.2021

Update – Pandemieplanung des Landes Nordrhein-Westfalen – Neufassung Infektionsschutzgesetz – 3G-Regel am Arbeitsplatz

Mitteilung des Präsidenten des LG Köln, Roland Ketterle

Mit Wirkung vom 24.11.2021 sind das Infektionsschutzgesetz sowie die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) geändert worden. Die Neuregelungen streben eine Reduzierung der Infektionsdynamik durch Maßnahmen zur Kontaktreduzierung sowie zur Minimierung der Gefahren aus Kontakten durch 3G- bzw. 2G-Regelungen in verschiedenen Lebensbereichen an.

Auf der Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes, der aktuellen Coronaschutzverordnung vom 17.08.2021 in der ab dem 24.11.2021 geltenden Fassung und des Erlasses des Ministeriums der Justiz vom 23.11.2021 habe ich gestern mit Rund-Mail vom 24.11.2021 zunächst die Umsetzung der 3G-Regelung und die notwendigen Maßnahmen zur Zugangskontrolle bekannt gegeben.

Nunmehr hat der Präsident auch die Hausverfügung vom 25.08.2021 modifiziert und an die neue Rechtslage angepasst. Die Einzelheiten bitten wir der beigefügten aktuellen Hausverfügung nebst Anlage zu entnehmen. Wegen der in Ziffer 6 getroffenen Regelung zur Wiederaufnahme der Nutzung kleinerer Säle für Einzelrichtersitzungen befindet sich das LG wegen des Nutzungsbeginns und der Nutzungsdichte noch in der Prüfung. Hierzu wird eine gesonderte Mitteilung verfasst.

Hausverfügung

Anhang

Dienstag, 23.11.2021

Das neue Infektionsschutzgesetz

Das neue Infektionsschutzgesetz bringt viele Fragen für Kanzleien mit sich. Viele, der mit dem Arbeitsschutz (3G am Arbeitsplatz) verbundenen Regelungen werden auf der nachfolgenden Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales näher erklärt:

https://www.bmas.de/DE/Corona/…